Einsatz eines Einsatznachsorgeteams

Anforderung des Einsatznachsorgeteams

Die Einsatznachsorgeteams des THW sind über die Rufbereitschaft der Dienststellen der Landes-/ Länderbeauftragten erreichbar. Somit besteht bei und nach belastenden Einsätzen für die vor Ort eingesetzten THW-Führungskräfte bzw. die Ortsbeauftragten jederzeit die Möglichkeit die psycho-soziale Betreuung anzufordern bzw. abzusprechen.

Stellt die örtliche Führungskraft des THW während eines Einsatzes fest, dass es bei den Einsatzkräften zu „Akuten Belastungsreaktionen“ kommt oder ist durch den Einsatzauftrag bereits ein „Belastender Einsatz“ erkennbar, so wird über die Rufbereitschaft der LB-DSt. das Einsatznachsorgeteam des jeweiligen Landes-/ Länderverbandes alarmiert. Sind einzelne Mitglieder des Einsatznachsorgeteams bzw. das ENT selbst durch den Einsatz betroffen, so ist das ENT aus dem Nachbar-Landes-/Länderverband zu alarmieren.

Einbindung der ENT bei Großschadenlagen

Gemäß der THW-DV 100 koordiniert der Sachgebietsleiter 1 „Personal / Innerer Dienst / psychosoziale Unterstützung“ die einsatzbegleitenden Maßnahmen bzw. die Einsatznachsorge. Ein eventueller Bedarf an einsatzbegleitenden oder -nachsorge-Maßnahmen ist daher über die Einheitsführer an die THW-Führungsstelle zu melden. Von hier aus werden alle weiteren Maßnahmen eingeleitet.

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich der PSU

Da sich das THW grundsätzlich in der bestehenden Führungsstruktur des Bedarfsträgers unterstellt, ist vor einem „Alleingang“ der Einsatznachsorge zunächst das Einvernehmen mit der jeweiligen Einsatzleitung herzustellen. Werden bereits von Seiten des Bedarfsträgers Maßnahmen der Einsatznachsorge vorgesehen, so ist die Teilnahme der THW-Peers vorzuschlagen. Unabhängig hiervon können weitere Einsatznachsorgemaßnahmen durch das THW durchgeführt werden.

Umsetzung des Einsatzauftrags durch das ENT

Im Falle einer Alarmierung (die Erteilung des Einsatzauftrages erfolgt durch die LB-DSt.) trifft sich das ENT an einem vorbestimmten Ort und fährt den Einsatzort mit einem Einsatzfahrzeug des THW gemeinsam an. Die Patengeschäftsstelle stellt sicher, dass dem ENT ein THW-Einsatzfahrzeug mit Sondersignalanlage (zur Entlastung der Teammitglieder – wenn möglich – mit Fahrer) zur Verfügung steht.

Notwendige Informationen an das ENT

Der Einsatzauftrag an ein Einsatznachsorgeteam muss zur Lagebeurteilung bzw. zur Vorbereitung der Interventionsmaßnahmen wenigstens folgende Informationen enthalten:

Was hat sich genau ereignet?
Wann hat sich der Vorfall ereignet? Dauert er noch an?
●  Wer ist betroffen?
●  Wie viele Helferinnen und Helfer sind betroffen?
●  Ist der sofortige Einsatz des ENT notwendig?
●  Ist der Einsatz noch im Gange oder bereits beendet?
●  Sind bereits Psychosoziale Unterstützungskräfte vor Ort?
●  Wenn ja, wer und wo?
●  Erfolgt ggf. der Einsatz des THW-Einsatznachsorgeteams im Zusammenarbeit mit ENT’s anderen Organisationen?
●  Wo soll die Interventionsmaßnahme durchgeführt werden?
●  Wer ist der Ansprechpartner vor Ort?
●  Wie ist der Ansprechpartner erreichbar?
●  Wie erfolgt die Einbindung in die Führungsstruktur des THW bzw. des Bedarfsträgers?

Räumliche Anforderungen für ein Einsatznachsorgegespräch

Am Einsatzort des ENT sind die räumlichen Voraussetzungen durch die anfordernden Organisationseinheit sicher zu stellen. Hierbei kann auf die Räumlichkeiten des OV oder aber auch auf Räume Dritter, z.B. einer der Kirchengemeinde, zurückgegriffen werden.
Gewöhnlich hat man keine perfekten Rahmenbedingungen, aber die folgenden Punkte sollten weitestgehend erfüllt sein:

abgeschieden, nicht für die Öffentlichkeit zugänglich,
ruhig,
●  bewegliches Mobiliar,
●  gut ausgeleuchtet, mit der Möglichkeit, die Lichteinwirkung zu verändern,
●  bequeme Sitzgelegenheiten,
●  der Gruppengröße angemessen,
●  nur eine Tür,
●  beheizbar bzw. klimatisiert,
●  gut belüftet,
●  keine Fenster, die direkten Einblick von außen bieten,
●  für die volle Dauer des Einsatznachsorgegesprächs verfügbar,
●  kleiner benachbarte Räume für Einzelgespräche.

Sonstige Rahmenbedingungen

Nach dem Einsatznachsorgegespräch sollten kleine Erfrischungen und/oder ein kleiner Imbiss gereicht werden. Die Gruppe bleibt so länger zusammen. Dadurch erhalten die Teammitglieder die Möglichkeit, die Helferinnen und Helfer auch einzeln anzusprechen.

Teilnehmerkreis

Zu dem Einsatznachsorgegespräch wird durch die zuständige THW-Organisationseinheit jeder Helferin / jeder Helfer eingeladen, welche/welcher mit dem belastenden Einsatz konfrontiert war. Nur in seltenen Fällen wird für die Führungskräfte ein eigenes Einsatznachsorgegespräch durchgeführt. Dies gilt z.B., wenn Einsatzkräfte extrem wütend, ärgerlich oder misstrauisch gegenüber einzelnen oder den Führungskräften insgesamt sind. Gegebenenfalls sind auch die Mitglieder der beteiligten LuK-Stäbe der entsendenden Ortsverbände, der Geschäftsstellen und der LB-Dienststelle in die Einsatznachsorgegespräche mit einzubeziehen.

Betreuung des ENT

Die psychosoziale Betreuung der Einsatzkräfte stellt eine hohe Belastung auch für das Einsatznachsorgeteam dar. Aus diesem Grund ist dem ENT nach der Intervention die Möglichkeit zu geben, sich „zurückzuziehen“. Hierfür ist ein ruhiger Ort abseits des Einsatzgeschehens vorzusehen. Bei längeren Fahrtzeiten ist die Übernachtung des Einsatznachsorgeteams einzuplanen.

Kostenregelung

Die entstehenden Kosten (z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Erstattung der fortgewährten Leistungen für die Mitglieder des Einsatznachsorgeteams sowie für die betroffenen Helferinnen und Helfer usw.) trägt der Landesverband.